Wahlperioden durchlaufen

eine Wahlperiode

01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16  
 
 

Rang

2789

Dauer Mitgliedschaft

3 Jahre, 306 Tage

Alter beim Eintritt

31

Mitglied der...

11. Wahlperiode (1987-1990)

Bekommen

Externe Verweise

Wikipedia

ANKAUF

HABEN SIE EINEN FEHLER GEFUNDEN?

RANG

Je länger die Person Mitglied des Bundestages war, desto besser (niedriger) der Rang. Steht hinter dem Rang ein * , dann ist diese Personen noch im aktuellen Bundestag vertreten und kann im Rang weiter steigen. Der Rang und die "Dauer Mitgliedschaft" wurden per 20.09.2009 errechnet - dem vermutlichen Ende der aktuellen Wahlperiode.  Zurückliegende Werte einblenden »
 
 

Was passiert bei "Wahlperiode durchlaufen"?

01. Beim Klick auf die Schaltflächen gelangen Sie zur/zum - alphabetisch gesehen - nächsten Abgeordneten. 02. In der Gruppe "eine Wahlperiode" (Schaltflächen 01-16) eben zu dem Namen, der nur in dieser Legislatur dem aktuellen folgt. Den vorangegangenen Namen erreichen Sie hier nicht. 03. In der Gruppe "alle Wahlperioden" (Schaltflächen « und ») durchlaufen Sie alle Wahlperioden und alle Namen.

Letzte Aktualisierung dieser Seite

02. November 2008

Eintrag aus der Deutschen Wikipedia

Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen.

Thomas Wüppesahl (* 9. Juli 1955 in Hamburg) ist ein deutscher Politiker (ehemals Die Grünen).

Ausbildung und Beruf

Wüppesahl war seit Oktober 1971 Schutzpolizeibeamter bei der Hamburger Polizei. Nachdem er seine Ausbildung zur Schutzpolizei 1974 beendet hatte, absolvierte er 1977 auch den einjährigen Kriminalbeamtenanwärterlehrgang erfolgreich und wurde 1985 zum Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung/ Fachbereich Polizei FHÖV/P zugelassen. Im 3. Semester unterbrach er das Studium, um ein Bundestagsmandat von 1987 bis 1991 auszuüben.

Den Abschluss des Studiums zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) als Voraussetzung für die Kommissarslaufbahn erhielt er im November 1994. Er konnte nach weiteren Lehrgängen mit acht Monaten Dauer als ausgebildeter Wirtschaftskriminalist im Hamburger Landeskriminalamt tätig werden. Zudem ließ er sich zum Vertrauensmann der Gewerkschaft der Polizei schulen, wurde sowohl vor dem Bundestagsmandat von den Studenten zum studentischen Vertreter im Fachbereichsrat, als auch danach in den Hochschulrat der FHÖV Hamburgs gewählt.

Wüppesahl war als Kriminalbeamter Mitbegründer der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten e.V. in Hamburg, die sich für Bürgerrechte und stärkere Kontrolle der Polizei einsetzt. Auslöser war insbesondere der „Hamburger Kessel“ im Jahr 1986.

1999 wurde er erstmals wegen des Verdachts des angeblichen Aktendiebstahls (Verwahrungsbruch) an der OK-Dienststelle Kfz-Hehlerei/betrügerische Verkehrsunfälle des LKA Hamburg für rund ein Jahr vorläufig bis zu einem seiner vielen Freisprüche - hier: durch das Amtsgericht Hamburg - vom Dienst suspendiert. - Zahlreiche Belege und Quellen finden sich auf seiner Homepage.

Wüppesahl war gerade einige Wochen wieder im Dienst als er wegen angeblicher Nötigung, Verfolgung Unschuldiger und Körperverletzung - alles aus dem Straßenverkehr heraus - erneut angezeigt worden war. Während ihn das AG Hamburg-Mitte im Jahr 2002 mit geringen Tagesgeldsätzen alleine wegen zweier Nötigungen verurteilte, befand die Kleine Strafkammer des Landgericht Hamburg ihn im Mai 2004 aller Vorwürfe für schuldig. Das Strafmaß von 9 Monaten Gefängnisstrafe und des Verlustes seiner bürgerlichen Rechte für die Dauer von zwei Jahren war so angelegt, dass er nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Berufsbeamte aus dem aktiven Polizeidienst hätte entfernt werden müssen. Erst vier Monate später wurde er im August 2004 zum zweiten Mal vorläufig vom Dienst suspendiert.

In diese Phase hinein wurde er am 25. Oktober 2004 wegen des Vorwurfs einen brutalen Raubmord vorbereitet zu haben vorläufig festgenommen. Da er wegen seines Engagements bei vielen Kollegen, bei der Staatsanwaltschaft und beim Landgericht Hamburg (s. Ziff. 2. seiner Homepage) als "Nestbeschmutzer" unbeliebt war, behauptet er bis heute ein Komplott von Polizei und Justiz - wie auch bei anderen Verfahren, so z.B. des angeblichen Verwahrungsbruchs 1999 - gegen sich.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. Mai 2004, das zu seiner Entfernung aus dem Polizeidienst geführt hätte, wurde am 20. Dezember 2004 vom Hanseatischen Oberlandesgericht als Revisionsinstanz aufgehoben. Die Begründung dieser Revisionsentscheidung ist außergewöhnlich deutlich: rechtsstaatswidriges Urteil des Landgericht Hamburg und Fehlen aller subjektiver Tatbestandsmerkmale der vorgeworfenen Tatbestände. - Der Volltext der Revisionsbegründung ist auf der Homepage der BAG Kritischer Polizistinnen und Polizisten eingestellt.

Bereits 1992, ein Jahr nach Beendigung seines Bundestagsmandats, wurde versucht, Wüppesahl aus dem aktiven Polizeidienst zu entfernen, indem man ihn zu psychiatrisieren versuchte. Der Anlauf scheiterte - s. Ziff. 9 seiner Homepage mit allen relevanten Belegen.

Ein zweiter Psychiatrisierungsversuch erfolgte von 2001 bis 2005. Auch er "scheiterte", da seine Entfernung aus dem aktiven Polizeidienst durch die Rechtskraft des Urteils vom 7. Juli 2005 im Februar 2006 eintrat. Näheres siehe "Verhaftung und Verurteilung".

Partei

Wüppesahl engagierte sich zunächst in der Bürgerinitiative gegen das Kernkraftwerk Krümmel und wurde schon 1978 Mitglied einer grünen Gruppe in Hamburg. Er gründete zu den Kommunalwahlen 1982 zwei erfolgreiche grüne Wählergemeinschaften für die Geesthachter Stadtvertretung (Ratsversammlung) und den Lauenburgischen Kreistag. 1986 wurde er in das Präsidium des Landeshauptausschusses des grünen Landesverbandes Schleswig-Holstein gewählt. Am 31. Mai 1987 trat er wegen interner Streitigkeiten aus dem Grünen-Landesverband aus.

Abgeordneter

Von 1982 bis 1986 gehörte Wüppesahl der Ratsversammlung von Geesthacht (Schleswig-Holstein) sowie dem Kreistag des Herzogtum Lauenburg in Ratzeburg an. Im Kreistag war er für zwei Jahre Fraktionsvorsitzender.

Nach der Bundestagswahl 1987 zog er über die Landesliste Schleswig-Holstein in den Deutschen Bundestag ein. Nachdem er im Mai 1987 aus der Partei ausgetreten war, wurde er auch aus der Bundestagsfraktion Die Grünen ausgeschlossen.

Dadurch verlor er neben seiner Funktion als innenpolitischer Sprecher der Fraktion auch seine Sitze in den Ausschüssen. Als fraktionsloser Abgeordneter wollte auch er das Recht für Gesetzesinitiantiven, den Rechtsanspruch auf einen Ausschussplatz, auf einfache Anträge sowie Schriftliche Kleine Anfragen haben. Ebenso wollte er den Rechtsanspruch auf ein angemessenes Rederecht im Plenum des Bundestags nicht verlieren - bloß weil er keiner Fraktion mehr angehörte. Um telefonisch für seine Mitarbeiter erreichbar zu sein, sollte für ihn ein Sitzplatz in der vorderen Bankreihe des Bundestages zur Verfügung stehen. Nicht zuletzt beanspruchte er zwecks Gleichsetzung mit den Abgeordneten in den Bundestagsfraktionen einen Zuschuss aus dem Haushalt, um sich - wie seine Kollegen - damit Zuarbeit (Gutachten, Experteneinladungen, Rechtsberatung usw.) kaufen zu können. Seine diesbezüglichen Anträge wurden im Plenum des Deutschen Bundestages abgelehnt. Als er zu diesen Punkten die Aussprache im Bundestag begehrte und entsprechende Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags beantragte, wurde ihm Redezeit durch das Parlament verweigert. Deswegen führte Wüppesahl vor dem Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren („Fall Wüppesahl“), bei dem Antragsgegner sowohl der Deutsche Bundestag, als auch die Bundestagspräsidentin und die grüne Bundestagsfraktion waren. Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 13. Juni 1989 – 2 BvE 1/88 – (BVerfGE 80, 188), dass die Verwehrung der Mitgliedschaft in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht (aber ohne Stimmrecht) sowie der völlige Ausschluss von Einflussnahmen auf das Gesetzgebungsverfahren gegen das Recht des Abgeordneten aus Artikel 38 Abs. 1 S. 2 GG verstoßen würde. Seit dieser Entscheidung haben Einzelabgeordnete auch das Recht auf Änderungsanträge in 2. Lesung. Des Weiteren erhielt er ein angemessenes Rederecht im Plenum. Alle anderen Anträge Wüppesahls wurden mit Verweis auf fehlende Formvorgaben (6-Monatsfrist) zurückgewiesen.

Wüppesahl war noch bis zum Ende der 11. Wahlperiode 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages.

Seit 1998 ist er Sprecher des Vereins BAG Kritischer Polizistinnen und Polizistinnen (Hamburger Signal e.V.)

Verhaftung und Verurteilung

Im Oktober 2004 wurde Wüppesahl wegen der Verabredung zu einem Raubmord verhaftet. Er führt auch in diesem Zusammenhang eine Racheaktion der Hamburger Justiz gegen seine unbequemen Tätigkeiten zu Polizei und Justiz an. Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft für diesen Vorwurf war ein ehemaliger Kollege Wüppesahls, der als verdeckter Ermittler zum Schein mit Wüppesahl zusammenarbeitete. Unter anderem besorgte dieser Ermittler die Waffe, mit der der Überfall durchgeführt werden sollte. [1]

Prozesseröffnung war am 4. März 2005. Das Landgericht Hamburg verurteilte Wüppesahl am 7. Juli 2005 wegen der Planung eines Verbrechens und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Das Urteil ist nach Zurückweisung der Revision mittlerweile rechtskräftig. Wüppesahl klagt zur Zeit mit seinem Anwalt Bernd Wagner vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen seine Verurteilung. Er sieht sich als Opfer und hält die Verurteilung für nicht rechtmäßig, da der Überfall von den Behörden durch den V-Mann inszeniert worden sei und die Waffe auch von dem ehemaligen Kollegen besorgt wurde. [1]

Im Mai 2007 wurde er in den offenen Vollzug verlegt.[2] Im Oktober 2007 ist er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe entlassen worden.[3] - Seine Ende 2006 eingereichte Menschenrechtsbeschwerde ist noch nicht entschieden.