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ANKAUFHABEN SIE EINEN FEHLER GEFUNDEN?RANGJe länger die Person Mitglied des Bundestages war, desto besser (niedriger) der Rang. Steht hinter dem Rang ein * , dann ist diese Personen noch im aktuellen Bundestag vertreten und kann im Rang weiter steigen. Der Rang und die "Dauer Mitgliedschaft" wurden per 20.09.2009 errechnet - dem vermutlichen Ende der aktuellen Wahlperiode.
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Letzte Aktualisierung dieser Seite 02. November 2008
Eintrag aus der Deutschen Wikipedia Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen. Friedrich Winter (* 7. März 1902 in Fröhstockheim; † 10. Juni 1982 in Fürth) war ein deutscher Jurist und Politiker (CSU). Leben und Beruf Nach dem Abitur 1921 am Humanistischen Gymnasium nahm Winter ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten in Erlangen, Berlin und München auf, das er 1926 mit dem ersten juristischen Staatsexamen sowie nach seinem Vorbereitungsdienst bei Gerichten und Behörden in Nürnberg und Fürth 1926 mit der Promotion zum Dr. jur. und 1928 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendete. Er war seit 1929 als Rechtsanwalt in Fürth tätig und wurde 1932 in gleicher Funktion beim Oberlandesgericht Nürnberg zugelassen. Von 1940 bis 1945 arbeitete er als Angestellter beim Landratsamt in Fürth. Nach dem Kriegsende war er erneut als Rechtsanwalt tätig. Partei Winter trat 1952 in die CSU ein und war seit 1954 Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Fürth. Abgeordneter Winter war Ratsmitglied der Stadt Fürth und wurde dort 1952 zum Vorsitzenden der CSU-Fraktion gewählt. Dem Deutschen Bundestag gehörte er vom 6. März 1956, als er für den ausgeschiedenen Abgeordneten Karl Graf von Spreti nachrückte, bis 1961 sowie vom 2. Februar 1962, als er für den verstorbenen Abgeordneten Philipp Meyer nachrückte, bis 1965 an. In der zweiten und vierten Wahlperiode war er über die Landesliste Bayern ins Parlament eingezogen. In der dritten Wahlperiode (1957-1961) vertrat er im Bundestag den Wahlkreis Nürnberg - Fürth. |