Wahlperioden durchlaufen

eine Wahlperiode

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Rang

18 *

Dauer Mitgliedschaft

32 Jahre, 288 Tage *

Alter beim Eintritt

33

Bekommen

2004-06, 2006-09

Externe Verweise

Wikipedia

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RANG

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Letzte Aktualisierung dieser Seite

02. November 2008

Eintrag aus der Deutschen Wikipedia

Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen.

Willy Wimmer (* 18. Mai 1943 in Mönchengladbach) ist ein deutscher Politiker (CDU).

Er war von 1988 bis 1992 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung.

Ausbildung und Beruf

Nach dem Abitur am Gymnasium in Rheydt-Odenkirchen absolvierte Wimmer ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Köln und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, welches er mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Nach dem Referendariat legte er auch das zweite Staatsexamen ab und ist seitdem als Rechtsanwalt in Mönchengladbach-Rheydt tätig.

Willy Wimmer ist verheiratet und hat einen Sohn.

Partei

Wimmer trat 1959 in die CDU ein und engagierte sich zunächst in der Jungen Union (JU) als Mitglied im JU-Landesvorstand Rheinland und Vorsitzender des JU-Bezirksverbandes Niederrhein. Von 1986 bis 2000 war Wimmer dann auch Vorsitzender des CDU-Bezirskverbandes Niederrhein.

Abgeordneter

Wimmer gehörte von 1969 bis 1980 dem Stadtrat von Mönchengladbach und von 1975 bis 1976 auch der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland an.

Seit 1976 ist Wimmer Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von April 1985 bis Dezember 1988 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verteidigungspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Wimmer ist Stellvertretender Leiter der Delegation des Deutschen Bundestages bei der Parlamentarischen Versammlung der OSZE und war von Juli 1994 bis Juni 2000 auch Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE.

Willy Wimmer ist stets als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Neuss II bzw. seit 2002 des Wahlkreises Krefeld I - Neuss II in den Bundestag eingezogen. Bei der Bundestagswahl 2005 erreichte er hier 47,4 % der Erststimmen.

Öffentliche Ämter

Am 19. Dezember 1988 wurde Wimmer als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung in die von Bundeskanzler Helmut Kohl geführte Bundesregierung berufen. Am 1. April 1992 schied er gemeinsam mit dem damaligen Bundesverteidigungsminister Gerhard Stoltenberg aus dem Amt.

Politische Positionen

Kosovo-Krieg

1999 gehörte er zu einer Reihe von deutschen Politikern, die sich gegen den Kosovo-Krieg aussprachen. Wimmer sprach von einem "ordinären Angriffskrieg" und warf insbesondere Außenminister Joschka Fischer und Verteidigungsminister Rudolf Scharping schwerwiegende Manipulation vor.

2003 zog Wimmer in einem gemeinsam mit Peter Gauweiler verfassten offenen Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Parallelen zum Irak-Krieg: "Sowohl die Intervention der USA im Irak als auch die Bombardierung Jugoslawiens und seiner Hauptstadt Belgrad durch die Nato geschah ohne Mandat der Vereinten Nationen. Dies ist von der deutschen Völkerrechtslehre zutreffend und mit Nachdruck als völkerrechtswidrig bewertet worden." Im Irak-Krieg sei die Weltöffentlichkeit mit der Unwahrheit bedient worden. Eine vergleichbare Überprüfung der Aussagen deutscher Amtsträger während des Bundeswehreinsatzes gegen Jugoslawien habe es im Bundestag bis heute nicht gegeben.

Klage gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan

Unmittelbar nach dem Beschluss des Bundestages am 9. März 2007, die Natotruppen in Afghanistan durch den Einsatz von Tornado-Flugzeugen zu unterstützen, reichte er gemeinsam mit dem Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) dagegen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Die Abgeordneten machten geltend, der Tornado-Einsatz führe zu einer stillschweigenden Änderung des NATO-Vertrags, die mit dem allgemeinen Gewaltverbot der UN-Charta und des Völkergewohnheitsrechts nicht vereinbar sei und gegen die Artikel 24, 25 und 26 des Grundgesetzes verstoße, wodurch Deutschland völkerrechtswidrige Aktionen der USA unterstütze. Eine Änderung des NATO-Vertrags bedürfe der expliziten parlamentarischen Zustimmung. Da dies nicht geschehen sei, seien die Rechte der Abgeordneten verletzt. Prozessbevollmächtigter im Organstreitverfahren war Prof. Dr. Dietrich Murswiek.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde am 12. März vom 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen, weil die in der Hauptsache gestellten Anträge unzulässig seien. Soweit die Antragsteller geltend machen, die Bundesregierung habe Rechte des Bundestages verletzt, seien sie als einzelne Abgeordnete nicht befugt, Rechte des Bundestages geltend zu machen. Soweit sie die Verletzung eigener Rechte geltend machen, fehle es an deren schlüssigen Darlegung.

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