Wahlperioden durchlaufen

eine Wahlperiode

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Rang

1013

Dauer Mitgliedschaft

12 Jahre, 66 Tage

Alter beim Eintritt

55

Bekommen

Externe Verweise

Wikipedia

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RANG

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Letzte Aktualisierung dieser Seite

02. November 2008

Eintrag aus der Deutschen Wikipedia

Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen.

Friedrich Wilhelm Wagner (* 28. Februar 1894 in Ludwigshafen am Rhein; † 17. März 1971 ebenda) war ein deutscher Jurist und Politiker (SPD). Er war von 1961 bis 1967 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.

Ausbildung und Beruf

Wagner studierte Rechtswissenschaften und war zeitweise als Rechtsanwalt tätig. Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten floh er nach Frankreich, ging 1941 in die USA und kehrte 1946 nach Deutschland zurück.

Von 1948 bis 1956 fungierte er als Präsident der Pfälzischen Anwaltskammer. Vom 19. Dezember 1961 bis zum 18. Oktober 1967 war er Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.

Abgeordneter

Von 1930 bis 1933 gehörte Wagner als Abgeordneter dem Reichstag an, von 1931 bis 1933 und von 1948 bis 1961 war er Mitglied des Stadtrates von Ludwigshafen am Rhein.

Er war von 1947 bis 1951 Landtagsabgeordneter in Rheinland-Pfalz und 1948/49 Mitglied des Parlamentarischen Rates, wo er Vorsitzender des Ausschusses für Zuständigkeitsabgrenzung ("Bund-Länder-Kompetenzen") war. Wagner stellte im Parlamentarischen Rat den Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe für das Gebiet des zu gründenden Bundesstaates.

Von 1949 bis zur Niederlegung seines Mandates 1961 war Wagner dann Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier fungierte er von 1949 bis 1957 als Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz.

Ehrungen

Wagner ist Ehrenbürger von Ludwigshafen, zudem hat seine Heimatstadt den Friedrich-Wilhelm-Wagner-Platz im Stadtteil Mitte nach ihm benannt.