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ANKAUFHABEN SIE EINEN FEHLER GEFUNDEN?RANGJe länger die Person Mitglied des Bundestages war, desto besser (niedriger) der Rang. Steht hinter dem Rang ein * , dann ist diese Personen noch im aktuellen Bundestag vertreten und kann im Rang weiter steigen. Der Rang und die "Dauer Mitgliedschaft" wurden per 20.09.2009 errechnet - dem vermutlichen Ende der aktuellen Wahlperiode.
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Letzte Aktualisierung dieser Seite 02. November 2008
Eintrag aus der Deutschen Wikipedia Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen. Adolf Süsterhenn (* 31. Mai 1905 in Köln; † 24. November 1974 in Koblenz) war ein Staatsrechtler, Politiker, Minister, Mitglied des Deutschen Bundestages und als einer der führenden Köpfe des Parlamentarischen Rates einer der Baumeister der Bundesrepublik Deutschland. Leben Adolf Süsterhenn war während der Weimarer Republik Mitglied der Katholischen Hochschulgemeinde und der Zentrumspartei in Köln. Ab 1933 war er Stadtverordneter in seiner Heimatstadt. Aus diesen Positionen heraus agierte er gegen die NS-Bewegung. Während der NS-Zeit verteidigte er als Anwalt ehemalige Zentrumspolitiker und Ordensgeistliche. In seiner Wahlheimat Rheingönheim bei Koblenz zählte er 1945 zu den Mitbegründern der CDU. Bald avancierte er zum Vorsitzenden der Vorbereitenden Verfassungskommission für das neue Land Rheinland-Pfalz, wo er ab 1946 verschiedene Ministerämter in der provisorischen Regierung und der 1. Wahlperiode (18. Mai 1947 bis 17. Mai 1951) innehatte: Bereits 1946 war Süsterhenn ein Verfechter eines deutschen Föderalismus'. Seine Thesen leitete er aus einem naturrechtlich begründeten Subsidiaritätsprinzip ab - "als Grundlage der vertikalen Gewaltenteilung". Seine von antiken Denkern und katholischen Kirchengelehrten beeinflusste Naturrechtskonzeption vertrat der Staatsrechtler Adolf Süsterhenn bereits im Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee und ab September 1948 im Parlamentarischen Rat in Bonn, wo er es zum Vize-Chef der CDU/CSU-Fraktion brachte. Die "Verantwortung vor Gott" in der Präambel des Grundgesetzes, das Bekenntnis zu einer starken Stellung des Bundesverfassungsgerichts und die Kompetenzvermutung zugunsten der Länder gehen auf seinen Einsatz mit zurück. Die Verfassungsgebung hat Süsterhenn als Akt der geistigen Auseinandersetzung mit dem vorausgegangenen Unrechtsregime begriffen. Er hat der Allmacht des Staates Grenzen setzen wollen. Hierfür ist ihm die Bindung der Staatsgewalt an die Grundrechte entscheidend gewesen. Damit diese Postulate keine unverbindlichen Programmsätze blieben, hat die besondere Leistung von Adolf Süsterhenn darin bestanden, zusätzlich Institutionen und Verfahren zu schaffen, welche die Durchsetzung der verfassungsrechtlichen Bindung der Staatsgewalten ermöglichten. Hierzu zählen eine effektive Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie die Einrichtung einer Verfassungsgerichtsbarkeit als wirksame Hüterin der Verfassung. Trotz seiner christlichen Prägung war er ein Verfechter der Todesstrafe. "Die rationalen Gründe für die Todesstrafe" des Juristen Adolf Süsterhenn beschränkten sich darauf, zu behaupten, die Todesstrafe sei "im Dienste der Gerechtigkeit" notwendig. Durch einen schweren Autounfall am 5. Mai 1949 wurde er an der Teilnahme der Schlussabstimmung des Parlamentarischen Rates am 8. Mai 1949 gehindert. Die Mehrheit des Rates beschloss so die Abschaffung der Todesstrafe. Seine Ministerämter in Mainz musste er aufgrund der Folgen des Unfalls aufgeben; er verzichtete nach der Landtagswahl 1951 auf eine Wiederberufung in die Landesregierung. Von 1951 bis 1961 war Dr. Süsterhenn Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts von Rheinland-Pfalz, ab 1951 war er Honorarprofessor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. 1954 bis 1974 engagierte er sich als Mitglied der Europäischen Kommission für Menschenrechte in Straßburg und als Mitglied der Versammlung der WEU (Westeuropäischen Union) und der NATO-Parlamentarier-Konferenz sowie 1961 bis 1965 als Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates. Im Jahre 1961 kehrte Süsterhenn jedoch wieder in die Politik zurück. Er war Mitglied des Bundestages bis 1969. Aufsehen erregte Süsterhenn 1965 mit der von ihm mit-initiierten Aktion Saubere Leinwand, mit der er nach seiner Auffassung Unsittliches aus dem Kino verbannen wollte. Er erntete für seine Bemühungen allerdings nur Unverständnis und Spott. In der CDU/CSU-Fraktion zählte er zu den Gegnern von Bundeskanzler Ludwig Erhard, dem er eine Vernachlässigung der deutsch-französischen Beziehungen vorwarf. Prof. Dr. Adolf Süsterhenn verstarb am 24. November 1974 in Koblenz. Der Nachlass Adolf Süsterhenn wird im Landeshauptarchiv Koblenz verwaltet. Er war Mitglied der K.D.St.V. Hohenstaufen Freiburg im CV. Zitate "...Über die Statuierung der Menschen- und Grundrechte hinaus fordern wir zwecks Sicherung der menschlichen Freiheit bewußt eine pluralistische Gestaltung von Staat und Gesellschaft, die jede Machtzusammenballung an einer Stelle verhindert. Nach unserer Auffassung war es das historische Verdienst Montesquieus, erkannt und verkündet zu haben, dass jede Macht der Gefahr des Mißbrauchs ausgesetzt ist, weil jeder Mensch geneigt ist, wie Montesquieu sagt, ‚die Gewalt, die er hat, zu mißbrauchen, bis er Schranken findet‘. Aus dieser Erkenntnis heraus fordert Montesquieu die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger. Diese Auffassung, die auch heute morgen hier vertreten worden ist, wird von uns in vollem Umfang als richtig anerkannt, wobei wir den besonderen Nachdruck auf die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Justiz legen......" - Aus den stenografischen Protokollen der zweiten, dritten und neunten Sitzung des Plenums des Parlamentarischen Rates Publikationen |