Wahlperioden durchlaufen

eine Wahlperiode

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Rang

663

Dauer Mitgliedschaft

15 Jahre, 245 Tage

Alter beim Eintritt

50

Bekommen

2004-01, 2004-01, 2004-01, 2004-01, 2004-01, 2004-01, 2004-01, 2004-02, 2004-03, 2004-04, 2004-05, 2004-07, 2004-07, 2004-07, 2004-10, 2006-03, 2006-09, 2006-09, 2006-09, 2006-09, 2008-02

Externe Verweise

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Letzte Aktualisierung dieser Seite

02. November 2008

Eintrag aus der Deutschen Wikipedia

Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen.

Rita Süssmuth geb. Kickuth (* 17. Februar 1937 in Wuppertal) ist eine deutsche Politikerin (CDU).

Sie war von 1985 bis 1988 Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit (ab 1986 Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit) und von 1988 bis 1998 Präsidentin des Deutschen Bundestages.

Leben und Beruf

Nach dem Abitur 1956 in Rheine absolvierte sie ein Studium der Romanistik und der Geschichte in Münster, Tübingen und Paris, welches sie 1961 mit dem ersten Staatsexamen für das Lehramt beendete. Danach folgte ein Postgraduiertenstudium der Erziehungswissenschaft, Soziologie und Psychologie. 1964 erfolgte dann ihre Promotion zum Dr. phil. mit der Arbeit Studien zur Anthropologie des Kindes in der französischen Literatur der Gegenwart an der Universität Münster. Von 1963 bis 1966 war sie als wissenschaftliche Assistentin und ab 1966 als Dozentin an der Pädagogischen Hochschule Ruhr tätig. Von 1969 bis 1982 hatte sie einen Lehrauftrag an der Ruhr-Universität Bochum für Internationale Vergleichende Erziehungswissenschaft.

1971 wurde sie dann zur ordentlichen Professorin für Erziehungswissenschaft an der PH Ruhr ernannt. 1980 nahm sie den Ruf der Universität Dortmund an. Von 1982 bis 1985 war sie Direktorin des Instituts Frau und Gesellschaft in Hannover. Während ihrer Zeit als aktive Politikerin gab sie Blockveranstaltungen an der Universität Göttingen.

Im September 2000 wurde sie von dem damaligen Minister des Innern Otto Schily zur Vorsitzenden einer Unabhängigen Kommission "Zuwanderung" berufen, die am 12. September 2000 von Schily eingesetzt wurde und der 21 Mitglieder angehörten. Stellvertretender Vorsitzender der Kommission war Dr. Hans-Jochen Vogel. Auftrag der Kommission war, ein Gesamtkonzept für ein neues Ausländerrecht zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeit wurden im Juli 2001 in Form eines Berichtes vorgelegt, der den Titel Zuwanderung gestalten - Integration fördern trug. Die veröffentlichte Broschüre hatte 323 Seiten.

Am 6. September 2005 wurde Rita Süssmuth zur neuen Präsidentin der staatlich anerkannten Berliner OTA Privathochschule berufen. Die Amtsperiode dauert drei Jahre.

Rita Süssmuth ist mit dem Universitätsprofessor Hans Süssmuth verheiratet und hat eine Tochter (Claudia).

Partei

Seit 1981 ist sie Mitglied der CDU. 1983 Vorsitzende des Bundesfachausschusses für Familienpolitik der Partei. 1986 bis 2001 war sie Bundesvorsitzende der Frauen-Union. Von 1987 bis 1998 war sie Mitglied im Präsidium der CDU.

Abgeordnete

Von 1987 bis 2002 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages. Am 25. November 1988 wurde sie zur Präsidentin des Deutschen Bundestages gewählt. Im September 1989 erwägt sie beim CDU-Parteitag in Bremen eine Kandidatur gegen den CDU-Vorsitzenden Helmut Kohl. Im Dezember 1989 tritt Süssmuth für eine gemeinsame Erklärung beider deutscher Staaten zur Anerkennung der polnischen Westgrenze ein. 1990 präsentiert sie einen "dritten Weg" im Streit um den Abtreibungsparagraphen 218 zwischen Indikations- und Fristenlösung.

Im März 1991 gerät sie im Zusammenhang mit der "Dienstwagen-Affäre" in die Schlagzeilen. Ihr Ehemann habe, so der Vorwurf, einen Dienstwagen der Bundestagsverwaltung benutzt. Die Bundestagsverwaltung stellte die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung fest. 1992 kritisieren die CDU-Bundestagsfraktion und Bundeskanzler Helmut Kohl ihre Initiative "Die letzte Entscheidung muss bei der Frau liegen" zur Reform des Abtreibungsparagraphen. Im selben Jahr scheitert sie an der Union, die Bonner Abgeordneten zu einer Diätennullrunde umzustimmen.

Im März 1993 unterstützen alle Fraktionen ihren Vorschlag, die Anzahl der rund 660 Bundestagsmitglieder auf 500 zu senken. Im Juli verstimmt sie die CDU durch ihre Forderung nach Offenlegung des Kalifusionsvertrages im Zusammenhang mit dem von Stilllegung bedrohten Thüringer Kalibergwerk Bischofferode. Im Oktober wirft Süssmuth dem Kandidaten der CDU für das Bundespräsidentenamt, Steffen Heitmann (geb. 1944), vor, die nationalsozialistische Vergangenheit zu verharmlosen. Auf der Klausurtagung des Parteivorstandes stimmt sie jedoch für Heitmann.

1995 vertritt Süssmuth die Überzeugung, dass ohne Aufarbeitung der Vergangenheit der neuen Bundesländer keine Versöhnung möglich sei. Im Mai kritisiert sie scharf die im Sparpaket der Bundesregierung geplanten Verschlechterungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und beim Kündigungsschutz sowie die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65 Jahre.

1996 entlastet der Ältestenrat des Bundestags den gegen Süssmuth erhobenen Vorwurf, sie habe die Flugbereitschaft der Bundeswehr zu privaten Besuchen bei ihrer Tochter in die Schweiz genutzt. Im selben Jahr setzt sie sich vor dem Bundesparteitag für die Einführung der Frauenquote innerhalb der CDU ein. Im darauffolgenden Jahr 1998 setzt sie sich für die Errichtung eines Mahnmals für die Ermordeten Juden Europas in Berlin ein. Nach der Bundestagswahl 1998 stellte die SPD den Bundestagspräsidenten. Im Amt folgt ihr Wolfgang Thierse am 26. Oktober 1998 nach.

Sie war zuletzt (14. Wahlperiode 1998) über die Landesliste Niedersachsen in den Deutschen Bundestag eingezogen.

Öffentliche Ämter

Am 26. September 1985 wurde sie als Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit (ab 5. Juni 1986: Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit) in die von Bundeskanzler Helmut Kohl geführte Bundesregierung berufen. Nach ihrer Wahl zur Bundestagspräsidentin schied sie am 25. November 1988 aus dem Kabinett aus.

Sie forderte einen möglichst weit gefassten Gesundheitsbegriff und wendet sich gegen die Aufhebung des kassenärztlichen Schutzes bei Abtreibung.

Konfrontiert mit Aids, setzt sie als Vorbeugungsmaßnahmen insbesondere auf Aufklärung und Beratung. Umstritten ist Süssmuths Verhalten in Sachen AIDS. Diese Krankheit wurde bekannt, als Frau Süssmuth Gesundheitsministerin war. Kritisiert wurde sie dafür, dass ungeprüfte Medikamente für Bluter nicht zurückgerufen wurden. Zahlreiche Bluter in Deutschland sind durch ungeprüfte Medikamente mit HIV infiziert worden und starben. Genaue Zahlen über die Anzahl der in Deutschland mit HIV infizierten bzw. an AIDS gestorbenen Bluter sind nicht bekannt. Der Spiegel (41/1987) spricht von 3000 intensiv behandlungsbedürftigen (Blutplasma-Konzentrat Faktor VIII) und 1500 bis 2200 mit HIV infizierten Blutern. Andererseits hat sie gegen Widerstände in ihrer Partei die Verwendung von Kondomen zur Prävention propagiert.

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