Wahlperioden durchlaufen

eine Wahlperiode

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Rang

530 *

Dauer Mitgliedschaft

17 Jahre, 196 Tage *

Alter beim Eintritt

48

Bekommen

2004-01, 2004-01, 2004-01, 2004-01, 2004-02, 2004-02, 2004-03, 2004-04, 2004-06, 2004-07, 2004-09, 2004-09, 2006-04, 2008-05

Externe Verweise

Wikipedia

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RANG

Je länger die Person Mitglied des Bundestages war, desto besser (niedriger) der Rang. Steht hinter dem Rang ein * , dann ist diese Personen noch im aktuellen Bundestag vertreten und kann im Rang weiter steigen. Der Rang und die "Dauer Mitgliedschaft" wurden per 20.09.2009 errechnet - dem vermutlichen Ende der aktuellen Wahlperiode.  Zurückliegende Werte einblenden »
 
 

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Letzte Aktualisierung dieser Seite

02. November 2008

Eintrag aus der Deutschen Wikipedia

Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen.

Franz Xaver Romer (* 26. Februar 1942 in Untersulmetingen/Landkreis Biberach) ist ein deutscher Politiker (CDU).

Leben und Beruf

Nach dem Besuch der Volksschule in Untersulmetingen absolvierte Romer bis 1960 eine Lehre zum Mechaniker und war anschließend bis 1981 in seinem erlernten Beruf tätig. Er gehörte bereits seit 1978 dem Betriebsrat der Firma Lindenmaier Präzision AG an und war von 1981 bis 1998 schließlich freigestellter Vorsitzender des Betriebsrates.

Franz Romer ist verheiratet und hat vier Kinder.

Partei

Romer trat 1975 in die CDU ein und gehört seit 1989 dem CDU-Landesvorstand von Baden-Württemberg an. Von 1987 bis 2000 war er Kreisvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) in Biberach.

Abgeordneter

Romer gehört seit 1975 dem Stadtrat von Laupheim an und war von 1979 bis 1996 Mitglied des Kreistages des Landkreises Biberach.

Romer war erstmals von 1990 bis 1994 und ist erneut seit dem 1. Februar 1996, als er für den verstorbenen Abgeordneten Rainer Haungs nachrückte, Mitglied des Deutschen Bundestages. Gegen das Nachrücken Romers für den Abgeordneten Rainer Haugs, der ein Überhangmandat besetzt hatte, wurde eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Mit dem sogenannten Nachrücker-Urteil vom 26. Februar 1998 beendete das Bundesverfassungsgericht die langjährige Praxis des Nachrückens eines Abgeordneten in ein Überhangmandat. Die Entscheidung hatte jedoch keine Auswirkungen auf den Verbleib Franz Romers im Bundestag, für den das Verfassungsgericht eine Ausnahme zuließ.

Franz Romer ist 1990 und 1996 über die Landesliste Baden-Württemberg und danach stets als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Biberach in den Bundestag eingezogen. Bei der Bundestagswahl 2005 erreichte er hier 52,4 % der Erststimmen.