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ANKAUFHABEN SIE EINEN FEHLER GEFUNDEN?RANGJe länger die Person Mitglied des Bundestages war, desto besser (niedriger) der Rang. Steht hinter dem Rang ein * , dann ist diese Personen noch im aktuellen Bundestag vertreten und kann im Rang weiter steigen. Der Rang und die "Dauer Mitgliedschaft" wurden per 20.09.2009 errechnet - dem vermutlichen Ende der aktuellen Wahlperiode.
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Letzte Aktualisierung dieser Seite 02. November 2008
Eintrag aus der Deutschen Wikipedia Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen. Gebhard Müller (* 17. April 1900 in Füramoos, Landkreis Biberach; † 7. August 1990 in Stuttgart) war deutscher Politiker (CDU) und als Jurist 1959 bis 1971 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Jugendzeit, Amtsrichter, der Weg in die Politik Als Sohn einer Lehrerfamilie studierte Müller zuerst katholische Theologie, Geschichte und Philosophie in Berlin und Tübingen, wechselte allerdings zu Rechtswissenschaft und Staatswissenschaft und promovierte darin. In Tübingen wurde er Mitglied der katholischen Studentenverbidnung K.St.V. Alamannia im KV. Er arbeitete von 1929 bis 1933 in der Verwaltung der Diözese Rottenburg. Vor 1933 gehörte er der Zentrumspartei an. Ab 1934 war er Amtsgerichtsrat bzw. Landgerichtsrat in Württemberg. Von den Besatzungsmächten wurde er als Oberstaatsanwalt und schließlich als Ministerialdirektor des Justizministeriums eingesetzt. 1947 wurde er in Biberach an der Riß zum Landesvorsitzenden der CDU Württemberg-Hohenzollern gewählt, kurz darauf als Vertreter des Wahlkreises Tübingen zum Mitglied des Landtages, dem er bis 1952 angehörte. Staatspräsident, Ministerpräsident, Bundesverfassungsgericht Am 13. August 1948 wurde er als Nachfolger des früh verstorbenen Lorenz Bock zum Staatspräsidenten des Nachkriegs-Landes Württemberg-Hohenzollern gewählt. Regierungssitz war Tübingen. Dieses Amt hatte er bis 1952 inne, als Württemberg-Hohenzollern im größeren Bundesland Baden-Württemberg aufging. Namentlich im Demontagestreit von 1948/49 mit den Franzosen, der bis zum Frühjahr 1949 dauerte, machte sich Gebhard Müller einen Namen. Er lehnte während seiner Amtszeit die Begnadigung des 28-jährigen Mörders Richard Schuh ab, dessen Hinrichtung am 18. Februar 1949 in Tübingen die letzte durch ein westdeutsches Gericht angeordnete Hinrichtung war. Im Kampf um das neue Bundesland Baden-Württemberg, zunächst "Südweststaat" genannt, war Müller 1950/51 in vorderster Front ein entschiedener Vorkämpfer für das neue Land im Bündnis mit dem Stuttgarter Ministerpräsidenten Dr. Reinhold Maier (FDP/DVP) und dem Bundestagsabgeordneten Kurt Georg Kiesinger. Am 25. April 1952 wurde jedoch nicht Gebhard Müller als Vorsitzender der stärksten Landtagsfraktion Ministerpräsident des neuen Bundeslandes, sondern Reinhold Maier (FDP/DVP), der eine Koalition aus SPD, FDP/DVP und der Flüchtlingspartei BHE gegen die CDU geschmiedet hatte. Die offizielle Begründung lautete, die CDU sei nicht geschlossen für den Südweststaat eingetreten. Nach dem Wahlsieg der CDU bei der Bundestagswahl 1953, bei der Müller in den Bundestag gewählt wurde, wurde er am 30. September 1953 zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg gewählt und legte deshalb bereits am 11. November 1953 sein frisch erlangtes Bundestagsmandat nieder. Er stand bis 1958 einer Allparteienkoalition aus CDU, SPD, FDP/DVP und BHE vor. Am 9. Dezember 1958 trat Gebhard Müller als Ministerpräsident zurück, nachdem er am 13. November zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts berufen wurde. Dieses Amt trat er am 13. Februar 1959 an, 1971 ging er in den Ruhestand. Bereits am 1. Januar 1959 hatte er sein Landtagsmandat niedergelegt, das er seit 1952 für den Wahlkreis Tübingen innehatte. Sein Nachfolger wurde Jakob Krauss. Während seiner politischen Tätigkeit in Baden-Württemberg war er von 1949 bis 1952 und von 1953 bis 1958 auch Vertreter des Landes im Deutschen Bundesrat. 1990 starb Gebhard Müller im Alter von 90 Jahren und wurde auf dem Waldfriedhof Stuttgart beerdigt. Ehrungen Siehe auch |