Wahlperioden durchlaufen

eine Wahlperiode

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Rang

1220

Dauer Mitgliedschaft

11 Jahre, 8 Tage

Alter beim Eintritt

36

Bekommen

Externe Verweise

Wikipedia

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RANG

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Letzte Aktualisierung dieser Seite

02. November 2008

Eintrag aus der Deutschen Wikipedia

Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen.

Hans Hugo Klein (* 5. August 1936 in Karlsruhe) ist ein deutscher Politiker der CDU und war von 1983 bis 1996 Richter am Bundesverfassungsgericht.

Leben

Klein studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und München, wo er 1961 auch seine Promotion abschloss. Danach wechselte er in den Verwaltungsdienst Baden-Württembergs, verlor dabei aber die wissenschaftliche Laufbahn nicht aus den Augen, die 1967 zur Habilitation zum Thema "Teilnahme des Staates am wirtschaftlichen Wettbewerb" bei Ernst Forsthoff an der Universität Heidelberg führte. 1969 nahm Hans Hugo Klein einen Ruf auf eine Professur für öffentliches Recht an die Universität Göttingen an. 1970 trat er in die CDU ein, für die er von 1972 bis 1983 dem Deutschen Bundestag angehörte. Von 1982 bis 1983 war er unter Hans A. Engelhard außerdem Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz.

1983 wurde er als Richter an das Bundesverfassungsgericht berufen. Während seiner Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht gehörte Klein dem Zweiten Senat des Gerichts an. Zu seinem Ressort beim Bundesverfassungsgericht gehörten Parteienrecht, das Recht des öffentlichen Dienstes und das Personalvertretungsrecht. Sein Nachfolger wurde Hans-Joachim Jentsch.

Zum Verfassungsrecht vertritt Hans Hugo Klein die Auffassung, dass es sich bei dem Grundgesetz um eine gemischte Verfassung handele. Gemischt sei der demokratische Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland, da die Demokratie nicht absolut gelte. Besondere Bedeutung komme dem Konzept der repräsentativen Demokratie zu. Die politischen Parteien seien dabei, trotz der an ihnen oft geübten Kritik, verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.