Wahlperioden durchlaufen

eine Wahlperiode

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Rang

149

Dauer Mitgliedschaft

22 Jahre, 343 Tage

Alter beim Eintritt

41

Bekommen

2004-03, 2004-05, 2004-08, 2004-10, 2006-09, 2006-12, 2008-08

Externe Verweise

Wikipedia

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RANG

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Letzte Aktualisierung dieser Seite

02. November 2008

Eintrag aus der Deutschen Wikipedia

Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen.

Hermann Höcherl (* 31. März 1912 in Brennberg bei Regensburg; † 18. Mai 1989 in Regensburg) war ein deutscher Politiker (CSU).

Er war von 1961 bis 1965 Bundesminister des Innern und von 1965 bis 1969 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Leben und Beruf

Höcherl, der römisch-katholischen Glaubens war, wuchs in Loibling (Gemeinde Trasching, heute Ortsteil der Stadt Roding im Landkreis Cham) bei seinem Großvater auf. Nach dem Abitur 1931 auf der Oberrealschule in Landshut absolvierte Höcherl ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Berlin, Aix-en-Provence und an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, welches er 1934 mit dem Referendarexamen abschloss. Nach dem Referendariat bestand er 1938 die Große Juristische Staatsprüfung. Er war dann bis 1940 Gerichtsassessor in Regensburg und anschließend bis 1945 Staatsanwalt, unterbrochen durch den Kriegsdienst im Zweiten Weltkrieg.

Nach dem Krieg war Höcherl zunächst Gelegenheitsarbeiter im Rohrleitungsbau. 1948 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. 1950 trat er als Staatsanwalt am Landgericht Deggendorf erneut in den bayerischen Staatsdienst. 1951 bis 1953 war er Amtsgerichtsrat und Vorsitzender des Schöffengerichts in Regensburg. In den 1950er Jahren war er stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Regensburg-Land.

Parteien

Von 1931 bis 1932 sowie von 1935 bis 1945 war Höcherl Mitglied der NSDAP.

Seit 1949 war er Mitglied der CSU und wurde bald Mitglied des Bezirksvorstandes Oberpfalz. 1952 wurde er in den Landesvorstand seiner Partei gewählt.

Höcherl gehörte dem Auswahlgremium der beiden Unionsparteien an, das am 24. Februar 1959 Ludwig Erhard als neuen Bundespräsidenten vorschlug; Erhard war allerdings nicht zur Übernahme dieses Amtes bereit.

Abgeordneter

Seit 1952 war Höcherl Mitglied des Kreistages im Landkreis Regensburg und dort Vorsitzender der CSU-Fraktion.

Von 1953 bis 1976 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er 1957 bis 1961 Vorsitzender der CSU-Landesgruppe und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von 1969 bis 1972 war er dann stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landesgruppe und zugleich Vorsitzender des Vermittlungsausschusses. Vom 21. Januar 1971 bis 1976 war Höcherl Vorsitzender des Arbeitskreises Haushalt, Steuern, Geld und Kredit der CDU/CSU-Fraktion.

Höcherl ist stets als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Regensburg in den Bundestag eingezogen.

Öffentliche Ämter

Nach der Bundestagswahl 1961 wurde er am 14. November 1961 als Bundesminister des Innern in die von Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung berufen. Dieses Amt behielt er zunächst auch unter Bundeskanzler Ludwig Erhard. Nach der Bundestagswahl 1965 wurde er am 26. Oktober 1965 zum Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ernannt. In diesem Amt gehörte er auch dem von Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger geführten Kabinett der Großen Koalition an. Nach der Bundestagswahl 1969 schied er am 21. Oktober 1969 aus der Bundesregierung aus.

Als für ihn typisch gilt sein Ausspruch in Zusammenhang mit der "Abhör-Affäre" 1963 "Verfassungsschützer können nicht ständig das Grundgesetz unter dem Arm tragen". Er war Mitglied der Burschenschaft Babenbergia München.

Ehrungen

Höcherl erhielt 1969 den Orden wider den tierischen Ernst.

Veröffentlichungen