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ANKAUFHABEN SIE EINEN FEHLER GEFUNDEN?RANGJe länger die Person Mitglied des Bundestages war, desto besser (niedriger) der Rang. Steht hinter dem Rang ein * , dann ist diese Personen noch im aktuellen Bundestag vertreten und kann im Rang weiter steigen. Der Rang und die "Dauer Mitgliedschaft" wurden per 20.09.2009 errechnet - dem vermutlichen Ende der aktuellen Wahlperiode.
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Letzte Aktualisierung dieser Seite 02. November 2008
Eintrag aus der Deutschen Wikipedia Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen. Heinrich Glasmeyer (* 4. April 1893 in Steinbeck (Westfalen); † 2. Januar 1974 in Rheine) war ein deutscher Politiker. Er gehörte seit der ersten Wahl des Deutschen Bundestages diesem von 1949 bis 1957 an. Zunächst für die Deutsche Zentrumspartei gewählt, trat er am 23. November 1951 zur CDU über. Leben Glasmeyer absolvierte eine Lehre zum Bäcker, die er als Geselle beendete. Anschließend holte er sein Abitur nach und trat 1914 freiwillig in den Ersten Weltkrieg ein. Nach Ende des Krieges 1918 begann er ein Studium der Staatswissenschaften und katholischen Theologie. Zu der Zeit trat er der Zentrumspartei bei. Seit 1922 arbeitete er als selbständiger Landwirt und promovierte 1926 mit der Schrift Bürgerliche Gesellschaft und Religion. Glasmeyer wurde 1933 Mitglied des Provinziallandtages in Nordrhein-Westfalen. Politik Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Glasmeyer Mitglied des Kreistages Steinfurt und war zugleich stellvertretender Landrat in Steinfurt. Bei der Bundestagswahl 1949 wurde er über die Landesliste Nordrhein-Westfalens der Zentrumspartei Abgeordneter des Bundestages. Er war ordentliches Mitglied im Ausschuss zum Schutz der Verfassung, im Ausschuss für Lastenausgleich und im Ausschuss für ERP-Fragen. Am 23. November 1951 schied er aus der Fraktion der Zentrumspartei aus und schloss sich stattdessen der CDU an, für die er bei der Bundestagswahl 1953, ebenfalls über die Landesliste Nordrhein-Westfalens, in den Bundestag einziehen konnte. In beiden Wahlperioden war er zudem ordentliches Mitglied im Ausschuss gemäß Artikel 15 GG, in der zweiten Wahlperiode gehörte er außerdem noch dem Petitionsausschuss an. |