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ANKAUFHABEN SIE EINEN FEHLER GEFUNDEN?RANGJe länger die Person Mitglied des Bundestages war, desto besser (niedriger) der Rang. Steht hinter dem Rang ein * , dann ist diese Personen noch im aktuellen Bundestag vertreten und kann im Rang weiter steigen. Der Rang und die "Dauer Mitgliedschaft" wurden per 20.09.2009 errechnet - dem vermutlichen Ende der aktuellen Wahlperiode.
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Letzte Aktualisierung dieser Seite 02. November 2008
Eintrag aus der Deutschen Wikipedia Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen. Ingeborg Geisendörfer, geb. Schaudig, (* 30. Mai 1907 in Dillingen an der Donau; † 25. Juni 2006 in Würzburg) war eine deutsche Politikerin der CSU. Leben und Beruf Geisendörfer, die evangelischen Glaubens war, besuchte bis 1921 das Luisenlyzeum in Dillingen und anschließend die Lehrerinnenbildungsanstalt in München, wo sie 1927 nicht nur das Lehrerinnenexamen, sondern auch das Abitur ablegte. Von 1927 bis 1940 war sie in Neuhardenberg, München und Rosenheim als Lehrerin tätig. Nach ihrer Hochzeit mit einem Pfarrer 1940 schied sie aus dem Schuldienst aus. Neben ihrer Tätigkeit als Pfarrfrau war sie auch im Evangelischen Presseverband für Bayern aktiv. Sie gehörte dem Bundesvorstand des Deutsch-Evangelischen Frauenbundes an. Später wurde sie Mitglied im Verwaltungsrat des Deutschen Atomforums und der Synode der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern. Partei Geisendörfer trat nach 1945 der CSU bei und wurde dort stellvertretende Landesvorsitzende der Frauenarbeitsgemeinschaft und des Evangelischen Arbeitskreises. Abgeordnete Ingeborg Geisendörfer gehörte dem Deutschen Bundestag von 1953 bis 1972 an. Von 1961 bis 1965 war sie stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Atomenergie und Wasserwirtschaft und von 1965 bis 1969 des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik. Am 18. Juni 1970 enthielt sie sich bei der Abstimmung über das 26. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, mit dem das Wahlalter auf 18 Jahre herabgesetzt (Art. 38 GG) und die Zuständigkeit des Bundes beim Hochschulbau herbeigeführt (Art. 91a GG) wurde, entgegen dem Mehrheitsvotum ihrer Fraktion, die der Verfassungsänderung zustimmte. Grund für die Enthaltung war, dass nicht gleichzeitig auch die Volljährigkeitsgrenze von 21 auf 18 Jahre gesenkt wurde. Damit war Ingeborg Geisendörfer die einzige Abgeordnete, die der Grundgesetzänderung ihre Zustimmung verweigerte, weil sie ihr nicht weitgehend genug war. Drei weitere Abgeordnete von Union und SPD (Linus Memmel, Fritz Kempfler und Klaus-Peter Schulz) enthielten sich, weil sie zwar der Bundeszuständigkeit für den Hochschulbau zustimmten, aber die Absenkung des Wahlalters ablehnten, die FDP-Fraktion stimmte geschlossen für die Verfassungsänderung. Nach dem gescheiterten Misstrauensvotum gegen Willy Brandt wurde Geisendörfer vorgeworfen, entgegen ihrer Fraktion nicht für Rainer Barzel gestimmt zu haben. Obwohl sie dieses dementierte, führten die Spekulationen dazu, dass sie bei der Bundestagswahl 1972 von der CSU nicht mehr aufgestellt wurde. Für ihre Verdienste erhielt Geisendörfer hohe Ehrungen, darunter den Bayerischen Verdienstorden, die bayerische Verfassungsmedaille in Silber sowie das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern. |