Wahlperioden durchlaufen

eine Wahlperiode

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Rang

1906 *

Dauer Mitgliedschaft

6 Jahre, 340 Tage *

Alter beim Eintritt

53

Bekommen

2004-01, 2004-03, 2004-04, 2004-04, 2004-04, 2004-05, 2004-07, 2004-07, 2004-07, 2004-07, 2004-07, 2004-08, 2004-12, 2006-03, 2006-04, 2006-09, 2006-09, 2007-12

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Letzte Aktualisierung dieser Seite

02. November 2008

Eintrag aus der Deutschen Wikipedia

Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen.

Peter Gauweiler (* 22. Juni 1949 in München) ist ein deutscher Politiker (CSU). Er ist seit 2006 Vorsitzender des Unterausschusses Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages und war von 1990 bis 1994 Bayerischer Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen.

Leben und Beruf

Nach dem Abitur am Ludwigsgymnasium München begann Gauweiler ein Studium der Rechtswissenschaft, welches er mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Nach dem Referendariat legte er auch das zweite Staatsexamen ab. 1978 erfolgte seine Promotion zum Dr. jur. an der Freien Universität Berlin mit der Arbeit "Konfliktsituationen des Gemeinderatsmitgliedes - eine Betrachtung über Funktions- und Rollenkonflikte des Organwalters der Volksvertretung der besonderen Gebietskörperschaft Gemeinde". Gauweiler ist als Rechtsanwalt geschäftsführender Partner der Münchner Anwaltskanzlei Bub, Gauweiler & Partner.

Von 2001 bis 2005 verfasste Peter Gauweiler regelmäßig eine Kolumne in der Bild-Zeitung zu aktuellen politischen Themen. Seit 2000 ist er Kuratoriumsmitglied des Forum Deutscher Katholiken.

Peter Gauweiler ist evangelisch , verheiratet und Vater von vier Kindern. Er wohnt in Berg am Starnberger See.

Partei

Als Reaktion auf die Studentenbewegung, die aus seiner Sicht sozialistische Ziele verfolgte, trat er 1968 der CSU bei. Zu dieser Zeit leitete er auch den Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Abgeordneter

Von 1972 bis 1982 gehörte Gauweiler dem Stadtrat von München und von 1990 bis 2002 dem Bayerischen Landtag an.

Seit 2002 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von 2002 bis 2005 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien. Seit 2006 ist er Vorsitzender des Unterausschusses Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik des Auswärtigen Ausschusses.

Peter Gauweiler ist stets als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises München-Süd in den Bundestag eingezogen. Bei der Bundestagswahl 2005 erreichte er hier 44,0 % der Erststimmen.

Öffentliche Ämter

Von 1982 bis 1986 war Gauweiler berufsmäßiger Stadtrat und Kreisverwaltungsreferent in München.

1986 wurde er zum Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern ernannt. In diesem Amt wurde er besonders durch seine umstrittenen Vorschläge zur Bekämpfung von AIDS bekannt. Er warf der damaligen Bundesgesundheitsministerin Rita Süßmuth (CDU) Fehler in der Bekämpfungsstrategie vor und forderte stattdessen zwangsweise Reihenuntersuchungen für die Angehörigen der 'Risikogruppen', zu denen er vor allem Nicht-Europäer zählte, sowie eine Meldepflicht für mit dem HI-Virus Infizierte.

Nach der Landtagswahl 1990 wurde Gauweiler am 30. Oktober 1990 als Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen in die von Ministerpräsident Max Streibl geleitete Bayerische Staatsregierung berufen. Er behielt dieses Amt zunächst auch unter dessen ab 1993 amtierenden Nachfolger Edmund Stoiber, musste aber am 23. Februar 1994 auf Druck der CSU zurücktreten, nachdem das Magazin "Stern" berichtet hatte, Gauweiler habe mehrere Jahre lang seine Anwaltskanzlei unrechtmäßig verpachtet.

Politische Positionen

Irak- und Kosovo-Krieg

Aufsehen erregte Gauweiler auch im Frühjahr 2003, als er als erstes Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion offen gegen den geplanten Irak-Krieg Stellung bezog und vom 8. bis 10. März zusammen mit seinem Fraktionskollegen Willy Wimmer Bagdad besuchte. In einem offenen Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zog Gauweiler auch Parallelen zum Kosovo-Krieg 1999: "Sowohl die Intervention der USA im Irak als auch die Bombardierung Jugoslawiens und seiner Hauptstadt Belgrad durch die Nato geschah ohne Mandat der Vereinten Nationen. Dies ist von der deutschen Völkerrechtslehre zutreffend und mit Nachdruck als völkerrechtswidrig bewertet worden." Im Irak-Krieg sei die Weltöffentlichkeit mit der Unwahrheit bedient worden. Eine vergleichbare Überprüfung der Aussagen deutscher Amtsträger während des Bundeswehreinsatzes gegen Jugoslawien habe es im Bundestag bis heute nicht gegeben.

Beutekunst

Gauweiler erregte Aufsehen wegen seines Vorschlages, auf die Rückgabe der nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges aus Deutschland in die Sowjetunion verbrachten Kulturgüter zu verzichten.

Verfassung für Europa/Vertrag von Lissabon

Ende 2003 stellte Gauweiler einen Antrag auf die Aufnahme eines Gottesbezuges in den Vertrag über eine Verfassung für Europa. Kurz nach der Ratifizierung des Verfassungsvertrags durch den Bundesrat am 27. Mai 2005 reichte er eine Klage gegen den Vertrag beim Bundesverfassungsgericht ein, die dazu führte, dass Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz vorerst nicht unterschrieb. Am 23. Mai 2008 reichte er eine Klage gegen den Vertrag von Lissabon beim Bundesverfassungsgericht ein. Sein Prozessbevollmächtigter ist, wie auch schon bei der vorangegangenen Klage, Karl Albrecht Schachtschneider.

Tornado-Einsatz in Afghanistan

Unmittelbar nach dem Beschluss des Bundestages am 9. März 2007, die Natotruppen in Afghanistan durch den Einsatz von Tornado-Flugzeugen zu unterstützen, reichte er gemeinsam mit dem Abgeordneten Willy Wimmer (CDU) dagegen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein mit der Begründung, dass (nicht nur hierdurch) eine andere völkerrechtliche Interpretation des NATO-Vertrages geduldet und unterstützt werde, dessen Änderung jedoch der expliziten parlamentarischen Zustimmung bedarf. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Die Abgeordneten machten geltend, der Tornado-Einsatz führe zu einer stillschweigenden Änderung des NATO-Vertrags, die mit dem allgemeinen Gewaltverbot der UN-Charta und des Völkergewohnheitsrechts nicht vereinbar sei und gegen die Artikel 24, 25 und 26 des Grundgesetzes verstoße, wodurch Deutschland völkerrechtswidrige Aktionen der USA unterstütze. Prozessbevollmächtigter im Organstreitverfahren war Prof. Dr. Dietrich Murswiek.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde am 12. März vom 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen, weil die in der Hauptsache gestellten Anträge unzulässig seien. Soweit die Antragsteller geltend machen, die Bundesregierung habe Rechte des Bundestages verletzt, seien sie als einzelne Abgeordnete nicht befugt, Rechte des Bundestages geltend zu machen. Soweit sie die Verletzung eigener Rechte geltend machen, fehle es an deren schlüssigen Darlegung..

Transrapid

Gauweiler bezeichnet den Transrapid München als "teuerste Vorortbahn der Welt" und hält dessen Einsatz in München für deplaziert. Er schlägt vor, die vorgesehenen Gelder für die Fertigstellung des Mittleren (Straßen-) Rings in München zu verwenden und die Konzeptstudie einer Transrapidverbindung Berlin-Moskau anzugehen.

Innere Sicherheit

Peter Gauweiler ist einer von vier Unionsabgeordneten, die im Bundestag gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung stimmten.

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