|
home ›
unterschriften ›
ANKAUFHABEN SIE EINEN FEHLER GEFUNDEN?RANGJe länger die Person Mitglied des Bundestages war, desto besser (niedriger) der Rang. Steht hinter dem Rang ein * , dann ist diese Personen noch im aktuellen Bundestag vertreten und kann im Rang weiter steigen. Der Rang und die "Dauer Mitgliedschaft" wurden per 20.09.2009 errechnet - dem vermutlichen Ende der aktuellen Wahlperiode.
Zurückliegende Werte einblenden »
Was passiert bei "Wahlperiode durchlaufen"?
01. Beim Klick auf die Schaltflächen gelangen Sie zur/zum - alphabetisch gesehen - nächsten Abgeordneten.
02. In der Gruppe "eine Wahlperiode" (Schaltflächen 01-16) eben zu dem Namen, der nur in dieser Legislatur dem aktuellen folgt. Den vorangegangenen Namen erreichen Sie hier nicht.
03. In der Gruppe "alle Wahlperioden" (Schaltflächen « und ») durchlaufen Sie alle Wahlperioden und alle Namen.
Letzte Aktualisierung dieser Seite 02. November 2008
Eintrag aus der Deutschen Wikipedia Hierbei handelt es sich um einen Auszug, abgerufen im September 2008. Die Inhalte können heute schon anders aussehen. Ernst Benda (* 15. Januar 1925 in Berlin) ist ein deutscher Jurist und Politiker (CDU). Er war 1968/69 Bundesinnenminister und von 1971 bis 1983 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Leben und Beruf Nach dem Abitur 1943 wurde Benda zur Kriegsmarine eingezogen, war bis 1945 vor Norwegen eingesetzt und beendete den Dienst als Obergefreiter. Nach Kriegsende begann Benda seine akademische Ausbildung mit dem Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und war dort Mitglied des letzten frei gewählten Studentenrates. Im Frühjahr 1948 kam Benda einer Zwangsexmatrikulation durch die zunehmend kommunistisch dominierte Universität zuvor, indem er in die Vereinigten Staaten zur University of Wisconsin-Madison wechselte und anschließend sein Studium an der neu gegründeten Freien Universität Berlin fortsetzte. Das 2. Staatsexamen legte er 1955 ab und ließ sich 1956 als Rechtsanwalt in Berlin nieder. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Präsident des Bundesverfassungsgerichts wurde Benda 1984 zum Ordinarius an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg berufen. Benda war Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und ist Vorsitzender des Medienrates Berlin-Brandenburg. Von 1993 bis 1995 war Benda Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages. Er ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Partei 1946 trat Benda in die CDU ein, er war Vorsitzender der CDU-Hochschulgruppe und der Jungen Union Berlin. 1951 zählte er zu den Gründern des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), dem er 1951 bis 1952 gemeinsam mit Fritz Flick vorstand. Außerdem war er in der Zeit von 1952 bis 1954 Vorsitzender der Jungen Union in Westberlin. Als JU-Vorsitzender fungierte Ernst Benda zusammen mit Rainer Hildebrandt zugleich als Lizenzträger der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit. Abgeordneter Von 1951 bis 1954 war Benda Bezirksverordneter des Berliner Bezirks Spandau, wo er die CDU-Fraktion leitete, und von Dezember 1954 bis 1957 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. 1957 wechselte er als Abgeordneter in den Deutschen Bundestag nach Bonn. Dort initiierte er 1965 die erste Verlängerung der Verjährungsfrist von NS-Verbrechen. Von 1965 bis zum 12. April 1967 und von 1969 bis zum 8. November 1971 war er Vorsitzender des Arbeitskreises "Allgemeine und Rechtsfragen" der CDU/CSU-Fraktion. 1966 fungierte er als Präsident des Gemeinsamen Auschussess bei der Stabsübung "Fallex 66" und ab 1969 war er Mitglied der G 10-Kommission nach dem "Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses". 1970 war er wiederum Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses und des Vertrauensmännerausschusses des Bundestags für die Geheimdienste. Nach seiner Wahl zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts legte er am 8. Dezember 1971 sein Abgeordnetenmandat nieder. Öffentliche Ämter 1967 wurde Benda zum Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium ernannt und amtierte vom 2. April 1968 bis Ende 1969 als Bundesinnenminister im Kabinett Kurt Georg Kiesinger. In dieser Zeit wurde er vom Bundeskanzler unter anderem zur Durchführung der Anordnung von Überwachungsmaßnahmen nach dem "Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses" ermächtigt und sah sich deswegen heftigen Angriffen von Seiten der Außerparlamentarischen Opposition ausgesetzt. Im November 1971 wurde Benda als Nachfolger von Gebhard Müller zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gewählt. Dieses Amt übte er bis zum 20. Dezember 1983 aus. In seiner Amtszeit fällte das Bundesverfassungsgericht unter anderem das Urteil über die Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs vom 25. Februar 1975, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Schleyer-Entführung vom 16. Oktober 1977 und das Volkszählungs-Urteil vom 15. Dezember 1983. Auszeichnungen Orden und Ehrenzeichen Sonstige Ehrungen Veröffentlichungen |